History informations - Glanzstoff A.-G. (o1)

Vereinigte Glanzstoff Fabriken A.-G. Elberfeld, 1899-1924

1899 - 1924, Buch

Begleitschreiben zum Buch

Dr. Jur. Hans Jordan

1899 - 1924,
Buch

Begleitschreiben
zum Buch

Dr. jur.
Hans Jordan

Dr. Jur. Alfred Wolff

Bankdirektor Andreas Emmerling

W. C. Fremery

Dr. jur.
Alfred Wolff

Bankdirektor
Andreas Emmerling

W. C. Fremery
 


Vereinigte Glanzstoff Fabriken A.-G. Elberfeld, 1899-1924
 
Ein Buchgeschenk zum 25jährigen Jubiläum der VGF (Vereinigte Glanzstoff Fabriken) A.-G.

Ein Rückblick auf die Entstehung und Entwicklung der vor 25 Jahren - am 19. September 1899 - ins Leben gerufenen Vereinigten Glanzstoff-Fabriken Aktiengesellschaft ist gleichzeitig ein Rückblick auf die Geschichte der deutschen Kunstseidenindustrie. Kunstseide ist der jüngste Sproß an dem großen Baume der Textilindustrie; dieser Sproß hat sich erst seit Beginn unseres Jahrhunderts zu einem starken Zweige entwickelt, so daß heute schon die Weltproduktion an Kunstseide diejenige der natürlichen Seide weit hinter sich gelassen hat. Die Richtung dieser Entwicklung ist eine selbstverständliche, denn der Seide als einem animalischen Produkt hat die Natur eine Grenze gesteckt, welche für die Kunstseide, deren Ausgangsmaterialien pflanzlichen und anorganischen Ursprungs sind, nicht vorhanden ist.
 
Die ersten Anregungen zur Aufnahme der Kunstseidenindustrie in Deutschland kamen von Frankreich. Auf der Pariser Weltausstellung im Jahre 1889 wurde die Erfindung des Grafen Chardonnet, Kunstseide nach dem Nitrocellulose-Verfahren herzustellen, vorgeführt und hat ungeheures Aufsehen erregt. Auch die Anregung zu dem Unternehmen der Vereinigten Glanzstoff-Fabriken geht auf die Chardonnet'sche Erfindung zurück; es ist aber dabei interessant, daß es auf dem Boden einer ganz anderen Industrie, nämlich der Glühlampen-Fabrikation, entsprossen ist. Die Rheinische Glühlampenfabrik Dr. Max Fremery & Co., Komm.-Ges., in dem damals noch kleinen niederrheinischen Dorf Oberbruch, im Kreise Heinsberg, Reg.-Bez. Aachen, ist die unbestrittene Geburtsstätte eines Unternehmens, dessen Fabrikate sich in 25 Jahren über die ganze Erde ausgebreitet haben. In der Rheinischen Glühlampenfabrik wurden die Glühfäden der elektrischen Birnen aus einer Lösung der Cellulose in Kupferoxyd-Ammoniak hergestellt. Der Leuchtfaden der elektrischen Glühlampen bestand damals ausnahmslos aus Kohlenstoff; die Erfindung der Metallfadenlampe gehörte einer späteren Epoche an. Die Herstellung des Kohlenfadens erfolgte durch eine, bis zur Weißglut gesteigerte trockene Destillation von Cellulosefäden; als solche kamen in Betracht: entweder mittels Schwefelsäure pergamentisierte Baumwollfäden (System Swan) oder Nitrocellulosefäden, welchen man vor dem Verkohlen durch Behandlung mit Reduktionsmitteln die Nitrogruppe entzogen, d. h. in Cellulose zurückverwandelt hatte (System Weston). Die Rheinische Glühlampenfabrik hat niemals eines der vorangeführten Systeme benützt, sondern ihre Kohlenfäden nach einem neuen, von ihren Begründern ausgedachten Verfahren hergestellt. Unter Vermeidung des Umweges über die Nitrocellulose führten sie Cellulose durch Behandlung mit Kupferoxyd-Ammoniak-Flüssigkeit in die lösliche Form über und erzielten durch Einspritzen dieser Celluloselösung mittels geeigneter Düsen in ein saures Fällbad Fäden aus reiner Cellulose, während das Lösungsmittel, Kupfer und Ammoniak, mit der Säure des Fällbades entsprechende Salze bildete. Die derart durch direktes Auflösen und wieder Ausfällen von Cellulose erzielten Fäden erwiesen sich als besonders geeignet für die Herstellung von Kohlenfäden und begründeten den Ruf, dessen sich diese Glühlampen in Fachkreisen, so namentlich bei der Marine- und Postverwaltung, wegen ihres ökonomischen Betriebs erfreuten. Die Leiter der Rheinischen Glühlampenfabrik, die Herren Dr. Max Fremery und Ingenieur Joh. Urban, waren die ersten, die bereits im Jahre 1892 technisch und in erheblichem Umfang durch Ausfällen Fäden aus in Kupferoxyd-Ammoniak gelöster Cellulose herstellten.
 
Dem Bedürfnis der Glühlampenindustrie entsprechend waren diese Fäden von relativ grobem Querschnitt; die Verringerung des Querschnittes auf die für die künstliche Seide erforderliche Feinheit erfolgte in einfacher Weise dadurch, daß der in dem Fällbad sich bildende Faden in statu nascendi durch geeignete Vorrichtungen - rotierende Walzen - auf die erforderliche Feinheit gestreckt wurde.
 
Es ergab sich hierdurch ein in seinen Eigenschaften der bis dahin bekannten künstlichen Seide aus Nitrocellulose ebenbürtiger Faden, und es war damit das Problem der technisch und wirtschaftlich durchführbaren Herstellung von Kunstseide durch direktes Auflösen und Wiederausfällen der Cellulose unter Vermeidung des bisher beschrittenen doppelten und kostspieligen Umweges - Nitrieren und Denitrieren der Cellulose - gelöst. Von den Erfindern wurden diese Beobachtungen, unter Betonung der Anwendung niedriger Temperatur beim Lösen der Cellulose in Kupferoxyd-Ammoniak, am 1. Dezember 1897 unter dem Namen „Pauly“ zum Patent angemeldet. Es muß hervorgehoben werden, daß mittels der damals durch Herrn Ingenieur Urban ausgedachten Spinnapparatur auch heute noch weit über die Hälfte der Produktion der Vereinigten Glanzstoff-Fabriken erzeugt wird. Lediglich aus taktisch wirtschaftlichen Erwägungen haben seinerzeit die Inhaber der Rheinischen Glühlampenfabrik es vermieden, das grundlegende Patent auf ihren Namen anzumelden. Herr Dr. Hermann Pauly - heute Professor der Chemie in Würzburg - hatte damals in entgegenkommender Weise die Patentanmeldung durch seinen Namen gedeckt. Das volle und unbestrittene geistige Eigentum der Erfindung gehört den Herren Dr. Max Fremery und Ingenieur Johann Urban und bildet ein Ruhmesblatt nicht nur für die beiden Erfinder, sondern auch für die deutsche Industrie, die mit dieser Erfindung bahnbrechend vorangegangen ist. Das Pauly-Patent ist der patentrechtliche Grund- und Eckstein des Kupferoxyd-Ammoniak-Verfahrens und damit der Vereinigten Glanzstoff-Fabriken geworden und hat sich den vielen Angriffen gegenüber siegreich bis zum Ablauf der geschlichen Patentdauer behauptet.
 


Quelle: I